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   BGH, 22.10.1959 - II ZR 83/58   

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https://dejure.org/1959,5063
BGH, 22.10.1959 - II ZR 83/58 (https://dejure.org/1959,5063)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1959 - II ZR 83/58 (https://dejure.org/1959,5063)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1959 - II ZR 83/58 (https://dejure.org/1959,5063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 98 (Ls.)
  • MDR 1960, 31
  • DVBl 1960, 374
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.06.1955 - I C 65.53
    Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 83/58
    Die in Art. 2 des Gesetzes von 1935 erteilte Ermächtigung war nach den damals geltenden Rechtsgrundsätzen rechtswirksam, weil sie einen beschränkten Inhalt hatte, auf ein bestimmtes Lebensgebiet begrenzt und in einen bestimmten gesetzlichen Rahmen eingefügt war (BVerwG 2, 137 [138]).

    Da von der gesetzlichen Ermächtigung schon vor Erlaß des Grundgesetzes durch die Verordnungen von 1937 und 1942 Gebrauch gemacht worden ist, können auch aus Art. 129 Abs. 3 GrundG keine Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit dieser Verordnungen hergeleitet werden (BVerwG 2, 137, 139).

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 83/58
    Die Regelung dieser einzelnen Fragen ist so aufeinander abgestimmt, daß die Gesamtregelung eine untrennbare Einheit bildet (BVerfGE 1, 264, 272).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 83/58
    Ihre Rechtswirksamkeit kann nach Erlaß des Grundgesetzes auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob sie sich im Rahmen des Art. 80 GrundG hält (BVerfGE 2, 307, 327).
  • BGH, 22.10.1959 - II ZR 8/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 83/58
    Wie in dem gleichzeitig verkündeten Urteil des erkennenden Senats in dem Parallelprozeß II ZR 8/59 näher dargelegt ist, gilt aber diese Regelung in gleicher Weise auch für die Rechtsstreitigkeiten der Klägerin mit den beitragspflichtigen Nichtmitgliedern.
  • RG, 04.07.1940 - V 17/40

    Steht in Preußen der ordentliche Rechtsweg offen für den Anspruch auf Freigabe

    Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 83/58
    Durch ein solches können sogar öffentlichrechtliche Rechtsstreitigkeiten dem ordentlichen Rechtsweg zugewiesen werden (RGZ 154, 207; 164, 226, 228; Wieczorek, ZPO § 13 GVG Anm. Fs. 102; Baumbach, ZPO § 13 GVG Anm. 1 B).
  • BGH, 22.10.1959 - II ZR 8/59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat allerdings in dem Parallelprozeß 5 U 1119/57 = II ZR 83/58 Bedenken geäußert, ob der Reichswirtschaftsminister mit seinen Verordnungen von 1937 und 1942 nicht den ihm in Art. 2 des Gesetzes von 1935 gezogenen Ermächtigungsrahmen überschritten habe.
  • BGH, 22.10.1959 - II ZR 214/58

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat allerdings in dem Parallelprozeß 5 U 1119/57 = II ZR 83/58 Bedenken geäußert, ob der Reichswirtschaftsminister mit seinen Verordnungen von 1937 und 1942 nicht den ihm in Art. 2 des Gesetzes von 1935 gezogenen Ermächtigungsrahmen überschritten habe.
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